AGB

§ 1

Tätigkeit als Reisevermittler

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen
zwischen dem Reisenden und der vom Reisebüro (nachfolgend „RB“) erbrachten
Vermittlungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden
AGB's von RB. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
2. RB bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter und
Leistungsträger (z. B. bei Einzelreiseleistungen oder verbundene Reiseleistungen) ausschließlich
zur Vermittlung als Reisevermittler, Vermittler verbundener Reiseleistungen
oder Vermittler von Einzelreiseleistungen an.
3. Der Reisende erteilt durch die Buchung RB den Vermittlungsauftrag. RB nimmt den Vermittlungsauftrag
des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich an.
4. RB kann mit dem Reisenden besondere Quality Plus Leistungen vereinbaren. RB bietet
dem Kunden die Quality Plus Leistungen (mit Ausnahme der Quality Plus Versicherungsleistungen)
im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. Die Quality Plus Versicherungsleistungen
(QTA Mehrwertpaket) wird von RB vermittelt, wobei RB bei Vertragsschluss
auf die Versicherungsbedingungen einschl. Versicherungsausweis des Versicherers hinweist
und diese dem Kunden aushändigt.
5. Für den von RB vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen
Reiseveranstalter oder Leistungsträger (nachfolgend auch “Anbieter“) sind allein die AGBs
des jeweiligen Anbieters maßgeblich. Die AGB der jeweiligen Anbieter werden vor der Reisebuchung
angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden
ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine AGB eines Anbieters vorliegen
(etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur
Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.

§ 2

Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen

1. Mit der Buchung erteilt der Reisende RB den rechtsverbindlichen Auftrag, für den Reisenden
bei einem bestimmten Anbieter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln. 
2. Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Anbieter auf Abschluss
eines Reisevertrages. Dieses übermittelt RB an den Anbieter. Die Übermittlung
durch RB stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages
mit dem jeweiligen Anbieter dar. Der Anbieter entscheidet in eigener Verantwortung
über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine
schriftliche Reisebestätigung oder Reisebestätigung in Textform.
3. RB als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Anbieter für den Reisenden
zu verauslagen. Nachteile des Reisenden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung
des Reisenden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.
4. Rechnungen, welche durch RB gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso durch
RB), erfolgen im Namen und für Rechnung des Anbieters. Rechnungen sind zu dem in der
Rechnung dargestellten Termin zu bezahlen.
5. Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des Reisebüroinkassos durch RB der
Sicherungsschein gem. § 651r BGB vor Zahlung übergeben. Bei Vermittlung verbundener
Reiseleistungen wird RB für die nach § 651 w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung
sorgen und dem Reisenden den dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen.

§ 3

Reiseunterlagen
1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder in Einzelfällen
bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters (Fluggesellschaften, Hotels,
Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
2. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der Reisende
alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
3. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch RB wünscht, übermittelt
RB dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe oder
per Post. Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus den Versicherungsbedingungen
und einer Versicherungsnummer.
4. Der Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro ausgehändigten
Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten
Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro oder den Anbieter direkt hiervon zu
unterrichten, um Schäden zu vermeiden.

§ 4

Ausstellung und Versand von Flugtickets/Identität der ausführenden Fluggesellschaften
bei gebuchten Flugleistungen

1. Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend
der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur,
soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen
vorgegeben hat. RB kann auf Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen
wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungs-
wunsches des Reisenden, durch den Anbieter Storno-/Umbuchungsgebühren in Höhe von
bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher Anspruch auf Aushändigung
besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu beachten, dass nach Ausstellung der Tickets
im Falle einer Stornierung/Umbuchung zuzüglich zu den von den Anbietern ggf. erhobenen
Storno-/Umbuchungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr durch RB erhoben wird.
2. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket
(„E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (meist
per E-Mail) übermittelt. Dieser ist vom Reisenden beim Check-In zusammen mit einem Identifikationsdokument
(Personalausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.
3. Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weist das RB hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers
hin, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle
Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren,
sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. RB verweist insoweit auf
die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften.
Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert RB den Reisenden vor
Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird.
Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird RB sicherstellen, dass dem Reisenden die Informationen
hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung
bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

§ 5

Umbuchung und Rücktritt

Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag können dem Reisenden zum Teil
erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sich nach Abschluss des Vertrages
mit dem Anbieter der betreffenden Touristikleistung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen
bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner
des Reisenden. Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt RB dem Reisenden
daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer Versicherung
zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.

§ 6

Informationspflichten des Reisevermittlers

1. Soweit RB Reisevermittler im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB ist, erfüllt RB die gesetzlichen
Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und informiert insbesondere
über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl,
Einreisebestimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen
etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter
mitgeteilt worden sind. RB wird dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.
2. Soweit RB Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1 BGB ist,
wird RB den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuch informieren und dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.

§ 7

Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden/Weiterleitung von Mängelanzeigen

1. RB weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen Anbieters als
Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle
von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes
oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung
von Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens
bei der Abwicklung von Flügen.
2. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann
dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Anbieter führen.
3. Mängel der Vermittlungsleistung von RB hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und RB
-soweit möglich- Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
4. RB gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen
des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. RB hat
den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden
in Kenntnis zu setzen.

§ 8

Haftung von RB

1. RB haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw.
Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen,
von denen die Dienste von RB beeinflusst werden.
2. RB haftet ferner nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den Vermittlungserfolg
des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen
Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
vorgenommen wird. RB haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von
Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden oder ausgehändigt
worden sind. RB haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu
der vom Reisenden gewünschten Reise und auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder für Leistungsänderungen des Anbieters
nach Abschluss des vermittelten Reisevertrages.
3. Die vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit RB fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben
bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt
sein mussten. Insoweit ist die Haftung von RB für das Kennenmüssen solcher Umstände
auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
4. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist die Haftung von RB
unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maß-
gabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungs- und/oder
Informationspflicht nach Maßgabe des § 651w Abs. 4 BGB.
5. Im Übrigen haftet RB für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden,
soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung
für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der
Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). RB haftet jedoch
nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar
sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung
begrenzt. In Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten
haftet RB nicht.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen
Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von RB betroffen
ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen.
Soweit die Haftung von RB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 9

Datenschutz

1. RB ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b
DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung
und Abwicklung der Buchung verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu
anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte
weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung
nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass RB nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund
von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu
einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende
Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.
2. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber RB hinsichtlich der
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:
Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO,
Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf
Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen
gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
gem. Art. 77 DS-GVO.
3. Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an das RB unter travel@reiselounge-bremerhaven.de oder an die Adresse des RB  Georgstr. 42, 27570  Bremerhaven wenden.

§ 10

Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
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RB ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer VerbraucherSchlichtungsstelle
verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
auch nicht teil.

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