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TUI TRAVELStar Reiselounge - Reisen mit Stil

AGB

§ 1

 

Tätigkeit als Reisevermittler

 

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen

zwischen dem Reisenden und der vom Reisebüro (nachfolgend „RB“) erbrachten

Vermittlungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden

AGB's von RB. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich

widersprochen.

2. RB bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter und

Leistungsträger (z. B. bei Einzelreiseleistungen oder verbundene Reiseleistungen) ausschließlich

zur Vermittlung als Reisevermittler, Vermittler verbundener Reiseleistungen

oder Vermittler von Einzelreiseleistungen an.

3. Der Reisende erteilt durch die Buchung RB den Vermittlungsauftrag. RB nimmt den Vermittlungsauftrag

des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich an.

4. RB kann mit dem Reisenden besondere Quality Plus Leistungen vereinbaren. RB bietet

dem Kunden die Quality Plus Leistungen (mit Ausnahme der Quality Plus Versicherungsleistungen)

im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. Die Quality Plus Versicherungsleistungen

(QTA Mehrwertpaket) wird von RB vermittelt, wobei RB bei Vertragsschluss

auf die Versicherungsbedingungen einschl. Versicherungsausweis des Versicherers hinweist

und diese dem Kunden aushändigt.

5. Für den von RB vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen

Reiseveranstalter oder Leistungsträger (nachfolgend auch “Anbieter“) sind allein die AGBs

des jeweiligen Anbieters maßgeblich. Die AGB der jeweiligen Anbieter werden vor der Reisebuchung

angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden

ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine AGB eines Anbieters vorliegen

(etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur

Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.

 

§ 2

 

Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen

 

1. Mit der Buchung erteilt der Reisende RB den rechtsverbindlichen Auftrag, für den Reisenden

bei einem bestimmten Anbieter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln. 

2. Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Anbieter auf Abschluss

eines Reisevertrages. Dieses übermittelt RB an den Anbieter. Die Übermittlung

durch RB stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages

mit dem jeweiligen Anbieter dar. Der Anbieter entscheidet in eigener Verantwortung

über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine

schriftliche Reisebestätigung oder Reisebestätigung in Textform.

3. RB als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Anbieter für den Reisenden

zu verauslagen. Nachteile des Reisenden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung

des Reisenden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.

4. Rechnungen, welche durch RB gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso durch

RB), erfolgen im Namen und für Rechnung des Anbieters. Rechnungen sind zu dem in der

Rechnung dargestellten Termin zu bezahlen.

5. Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des Reisebüroinkassos durch RB der

Sicherungsschein gem. § 651r BGB vor Zahlung übergeben. Bei Vermittlung verbundener

Reiseleistungen wird RB für die nach § 651 w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung

sorgen und dem Reisenden den dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen.

 

§ 3

 

Reiseunterlagen

1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder in Einzelfällen

bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters (Fluggesellschaften, Hotels,

Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.

2. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der Reisende

alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.

3. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch RB wünscht, übermittelt

RB dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe oder

per Post. Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus den Versicherungsbedingungen

und einer Versicherungsnummer.

4. Der Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro ausgehändigten

Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten

Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro oder den Anbieter direkt hiervon zu

unterrichten, um Schäden zu vermeiden.

 

§ 4

 

Ausstellung und Versand von Flugtickets/Identität der ausführenden Fluggesellschaften

bei gebuchten Flugleistungen

 

1. Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend

der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur,

soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen

vorgegeben hat. RB kann auf Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen

wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungs-

wunsches des Reisenden, durch den Anbieter Storno-/Umbuchungsgebühren in Höhe von

bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher Anspruch auf Aushändigung

besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu beachten, dass nach Ausstellung der Tickets

im Falle einer Stornierung/Umbuchung zuzüglich zu den von den Anbietern ggf. erhobenen

Storno-/Umbuchungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr durch RB erhoben wird.

2. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket

(„E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (meist

per E-Mail) übermittelt. Dieser ist vom Reisenden beim Check-In zusammen mit einem Identifikationsdokument

(Personalausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.

3. Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weist das RB hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers

hin, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle

Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren,

sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. RB verweist insoweit auf

die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften.

Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert RB den Reisenden vor

Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird.

Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird RB sicherstellen, dass dem Reisenden die Informationen

hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung

bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

 

§ 5

 

Umbuchung und Rücktritt

 

Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag können dem Reisenden zum Teil

erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sich nach Abschluss des Vertrages

mit dem Anbieter der betreffenden Touristikleistung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen

bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner

des Reisenden. Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt RB dem Reisenden

daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer Versicherung

zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.

 

§ 6

 

Informationspflichten des Reisevermittlers

 

1. Soweit RB Reisevermittler im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB ist, erfüllt RB die gesetzlichen

Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und informiert insbesondere

über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl,

Einreisebestimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen

etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter

mitgeteilt worden sind. RB wird dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.

2. Soweit RB Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1 BGB ist,

wird RB den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum

Bürgerlichen Gesetzbuch informieren und dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.

 

§ 7

 

Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden/Weiterleitung von Mängelanzeigen

 

1. RB weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen Anbieters als

Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle

von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes

oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung

von Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens

bei der Abwicklung von Flügen.

2. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann

dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Anbieter führen.

3. Mängel der Vermittlungsleistung von RB hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und RB

-soweit möglich- Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

4. RB gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen

des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. RB hat

den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden

in Kenntnis zu setzen.

 

§ 8

 

Haftung von RB

 

1. RB haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw.

Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen,

von denen die Dienste von RB beeinflusst werden.

2. RB haftet ferner nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den Vermittlungserfolg

des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen

Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns

vorgenommen wird. RB haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von

Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden oder ausgehändigt

worden sind. RB haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu

der vom Reisenden gewünschten Reise und auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen

zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder für Leistungsänderungen des Anbieters

nach Abschluss des vermittelten Reisevertrages.

3. Die vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit RB fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben

bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt

sein mussten. Insoweit ist die Haftung von RB für das Kennenmüssen solcher Umstände

auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

4. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der

groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist die Haftung von RB

unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maß-

gabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungs- und/oder

Informationspflicht nach Maßgabe des § 651w Abs. 4 BGB.

5. Im Übrigen haftet RB für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden,

soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung

für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der

Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). RB haftet jedoch

nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar

sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung

begrenzt. In Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten

haftet RB nicht.

6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen

Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von RB betroffen

ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen.

Soweit die Haftung von RB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch

für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und

sonstigen Erfüllungsgehilfen.

 

§ 9

 

Datenschutz

 

1. RB ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen

Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b

DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung

und Abwicklung der Buchung verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu

anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte

weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung

nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass RB nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund

von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu

einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende

Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.

2. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber RB hinsichtlich der

Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:

Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO,

Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf

Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen

gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

gem. Art. 77 DS-GVO.

3. Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an das RB unter travel@reiselounge-bremerhaven.de oder an die Adresse des RB  Georgstr. 42, 27570  Bremerhaven wenden.

 

§ 10

 

Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle

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RB ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer VerbraucherSchlichtungsstelle

verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle

auch nicht teil.

 

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